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Whistleblower, die in der Öffentlichkeit auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz aufmerksam machen - ernten meist keinen Dank - im Gegenteil: In vielen Fällen droht ihnen die Entlassung oder gar eine Strafe. Der Ständerat will dass dies so bleibt.
Keystone
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Kein Kündigungsschutz für Whistleblower

Der Ständerat hat neue gesetztliche Regeln beschlossen, die festlegen, ob und wann Whistleblower ausserhalb ihrer Firma auf Missstände aufmerksam machen dürfen. Die neuen Regeln gelten nur in der Privatwirtschaft. Für Dominique Strebel, Co-Leiter des Recherchenetzwerks investigativ.ch, sind sie viel zu restriktiv. Ein Gespräch.

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