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Der Fingerabdruck könnte missbraucht werden.
Keystone
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Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck nicht zulässig

Auch 2014 ging dem Datenschützer des Kantons Zug die Arbeit nicht aus. Im Gegenteil, wie er in seinem Tätigkeitsbericht schreibt. Ein Fall sticht besonders ins Auge. Ein Arbeitgeber wollte, dass seine Angestellten per Fingerabdruck die Arbeitszeit erfassen. Das geht nicht, findet der Datenschützer.

Weiter in der Sendung:

  • FC Luzern bleibt am Tabellenende
  • SC Cham scheidet mit viel Engagement aus dem Cup aus
  • Zug hat neu ein Parkleitsystem

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