Zum Inhalt springen

Header

Audio
Nach dem Prozess am Bezirksgericht Winterthur: Die Ausweisung des verurteilten Hasspredigers ist kaum möglich
Keystone
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 9 Sekunden.
Inhalt

Was geschieht mit dem verurteilten Hassprediger?

Das Winterthurer Bezirksgericht verurteilte den 25-jährigen Imam, der in der Winterthurer An'Nur-Moschee zu Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hatte, zu einer bedingten Gefängnisstrafe und 10 Jahre Landesverweis. Allerdings ist der Landesverweis kaum durchführbar.

Download

Weitere Themen:

  • Bundesgericht tadelt Zürcher Obergericht im Fall «Carlo»: es hat ihm das rechtliche Gehör verweigert.
  • Winterthur wird mit Label «Grünstadt Schweiz» ausgezeichnet.
  • Weitere Verzögerung Recyclingfirma in Thayngen neben prähistorischem Kesslerloch. Kanton weist Quartierplan zurück.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»