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Das Kantonsspital Baden hat Erfolg mit seiner Beschwerde.
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Kantonsspital Baden gewinnt vor Gericht gegen Kanton

Das Kantonsspital Baden darf weiterhin das bisherige Leistungsspektrum anbieten. Für Baden und andere Beschwerde führende Spitäler ist die Spitalliste ungültig. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich festgestellt, dass der Kanton keine Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht hat.

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Weiter in der Sendung:

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