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Da der Referenzzins nun gesunken ist und zudem die Teuerung bei Null liegt, haben die meisten Mieter Anspruch auf eine tiefere Miete. Wenn der Vermieter nicht von sich aus die Miete senkt, dann müssen Mieterinnen und Mieter aktiv werden und - per eingeschriebener Post - eine Senkung verlangen.
Keystone
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Gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter

Hausbesitzer und Vermieterinnen in der Schweiz profitierten in den letzten Jahren von den tiefen Zinsen - sie bezahlten durchschnittlich zwei Prozent für ihre Hypotheken. Nun senkt das Bundesamt für Wohnungswesen den sogenannten Referenzzinssatz um ein Viertel auf zwei Prozent.

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Hausbesitzer und VermieterInnen in der Schweiz profitierten in den letzten Jahren von den tiefen Zinsen - sie bezahlten durchschnittlich zwei Prozent für ihre Hypotheken. Nun senkt das Bundesamt für Wohnungswesen den sogenannten Referenzzinssatz um ein Viertel auf zwei Prozent.

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