Kein Gehör für Kinder
Wenn Eltern sich scheiden lassen - dann regeln sie das meistens unter sich - allenfalls vor dem Richter. Die Kinder werden dort -vor Gericht- selten nach ihrer Meinung befragt. Das ist zwar die Praxis, aber eigentlich hätten Kinder ab 6-jährig Anspruch darauf, anghört zu werden. So sieht es die Uno-Kinderrechtskonvention vor und diese hat die Schweiz unterzeichnet. Aber es happert bei der Anwendung.
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