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Keine Bankgeheimnisverletzung, sagt das Zürcher Obergericht im Fall Elmer.
Keystone
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Fall Elmer: Keine Bankgeheimnisverletzung und trotzdem schuldig

Der als Whistleblower bekannte Ex-Banker Rudolf Elmer hat sich nicht der Bankgeheimnisverletzung schuldig gemacht. Das hat das Zürcher Obergericht im Berufungsprozess entschieden. Trotzdem erhält der frühere Angestellte der Bank Julius Bär eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

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