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Funk-Gadgets: Freude für den Buben, Busse für die Eltern

Ferngesteuerte Autos, Drohnen, Webcams, Alarmanlagen oder Walkie-Talkies: Geräte, die funken, dürfen dies nur nach dem Schweizer Fernmeldegesetz tun. Wenn nicht, droht eine Busse.

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Ausschlaggebend ist das CE-Kennzeichen. Geräte, die es tragen, sind zugelassen. Aber Achtung: Das Kennzeichen wird gerne gefälscht.

Deshalb ist es ratsam, vor allem bei einem Kauf direkt im Herstellerland – auf der Seite des Bundesamt für Kommunikation zu überprüfen, ob das Gerät nicht auf der schwarzen Liste steht. Denn der Käufer ist verantwortlich dafür, dass sein Gerät die CE-Norm auch wirklich einhält.

Gut beraten ist, wer

  • sich im Internet informiert, ob der Hersteller für gute Geräte bekannt ist oder allenfalls bereits Probleme mit dessen Produkten beobachtet wurden
  • sich im Laden oder im Onlineshop erkundigt, ob das Gerät ein CE-Kennzeichen trägt, also die europäischen Regeln einhält
  • in einem Fachgeschäft oder in einem Schweizer Onlineshop einkauft

Das birgt grundsätzlich weniger Risiken. Fragen Sie beim Fachhändler nach, ob das Gerät mit den Schweizer Regelungen konform ist. Diese Auskunft muss man Ihnen geben können.

Dennoch: Ganz vor Bussen ist man nie gefeit. Auch im stationären Handel und in hiesigen Onlineshops finde man immer wieder nicht zugelassene Geräte. Die Busse dafür trägt zwar der betreffende Laden. Wer aber ein nicht konformes Gerät in Betrieb nimmt und damit Störungen im Funknetz verursacht, muss dennoch mit einer Busse rechnen.

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