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Weil die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag beim Entscheid zu einer Biogasanlage möglicherweise befangen war, hat das Bundesgericht ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das von Haag geführte Departement hatte 2015 einen Rekurs von Anwohnern gegen die Biogasanlage abgewiesen
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