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Dornen im Garten der psychiatrischen Klinik in Chur.
SRF 3
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 53 Sekunden.
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Psychiatrie: Kann man gegen den Willen weggesperrt werden?

Die Drohung mit dem «gelben Wägeli» war nie ganz ernst gemeint. Dennoch enthielt sie eine Botschaft: Die Behörden können einen gegen den Willen in die Psychiatrie stecken - im Extremfall für immer. Beobachter-Experte Walter Noser erklärt, ob das wirklich möglich ist.

Rechte bei einer fürsorgerischen Unterbringung

Wer in eine Einrichtung eingewiesen wird, hat folgende Rechte:

  • Recht über den Einweisungsentscheid informiert zu werden.
  • Recht über medizinische Massnahmen umfassend informiert und aufgeklärt sowie bei der Ausarbeitung des Behandlungsplanes involviert zu werden.
  • Recht eine Vertrauensperson beizuziehen.
  • Das Recht jederzeit ein Entlassungsgesuch zu stellen
  • Das Recht auf ein Austrittsgespräch bei Rückfallgefahr
  • Das Recht, entlassen zu werden, wenn die Voraussetzungen der Fürsorgerischen Unterbringung weggefallen sind.
  • Das Recht, dass die Einweisung periodisch überprüft wird.
  • Recht, beim Gericht eine Beschwerde

Link-Tipps

Empfehlenswerte Psychiatrie-Organisationen

Pro Mente Sana (www.promentesana.ch)
Die Stiftung setzt sich für die Anliegen von psychisch erkrankten Menschen ein und bietet umfassende Information und Beratung. Pro Mente Sana engagiert sich für die Rechte von psychisch Kranken sowie für deren soziale und berufliche Integration. Nach Auffassung ?der Organisation gehören psychisches Leiden und psychische Behinderungen mit ihren schmerzhaften Krisen zum menschlichen Leben: «Oftmals können sie eine Tür zu menschlichem Wachstum und persönlicher Sinnfindung öffnen.» Empfehlenswert sind die Infoblätter, die sich direkt an Betroffene respektive ihre Angehörigen wenden.

Pro Infirmis (www.proinfirmis.ch)
Die Fachorganisation Pro Infirmis bietet Sozialberatung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Fachpersonen beraten die Betroffenen und ihre Angehörigen in Fragen zur Lebensbewältigung, zum Sozialversicherungsrecht sowie bei finanziellen Schwierigkeiten. Die Stiftung vermittelt auch ?psychiatrische und therapeutische ?Behandlung durch regionale sozial­psychiatrische Dienste sowie Ärztinnen und Ärzte. Die Pro-Infirmis-Stiftung ?Profil kümmert sich spezifisch um ?die Aspekte Arbeitsintegration und ?Arbeitsplatzerhaltung für Menschen ?mit psychischen Beeinträchtigungen (www.profil.proinfirmis.ch).

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