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Arbeitgeber dürfen den privaten Gebrauch des Geschäftsmails nicht ohne Vorwarnung überwachen.
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Menschenrechtsgericht stärkt Privatsphäre am Arbeitsplatz

Ein Ingenieur in Rumänien schckte seiner Verlobten Nachrichten vom Geschäfts-E-Mail aus. Deswegen wurde er entlassen. Begründung: Er habe seine E-Mail zu oft für private Zwecke missbraucht. Der Mann akzeptierte das nicht und gelangte an den Europäischen Menschenrechtshof und hat Recht bekommen.

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