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An der Messe ein falsches Bett gekauft: Kann ich es zurückgeben?
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An der Messe ein falsches Bett gekauft: Kann ich es zurückgeben?

«Espresso»-Hörer Hansruedi Arnold aus Monthey hat sich an einer Messe spontan dazu entschieden, ein neues Bett zu kaufen. Erst danach merkte er, dass das Bett gar nicht in sein Schlafzimmer passt. Der Verkäufer hat Herrn Arnold nun darauf hingewiesen, dass das Geschäft nicht mehr rückgängig gemacht werde könne. Dies ist korrekt, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo. Der Verkäufer muss das Bett nicht zurücknehmen. Tut er es trotzdem, gibt er sich kulant. Im Obligationenrecht steht explizit, dass Kunden an Markt- oder Messeständen kein Widerrufsrecht haben. Dies im Gegensatz zu Geschäften, die an Werbeveranstaltungen wie z.B. Kaffeefahrten zustande kommen. Hier haben Kunden sieben Tage Zeit, ein Geschäft zu widerrufen.

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