Patientinnen und Patienten müssen für Pflege bezahlen
Pflegepatientinnen und -patienten müssen im Kanton Zürich in Zukunft einen Beitrag an die Pflegekosten bezahlen - den vom Bund erlaubten Maximalbetrag. Der Regierungsrat hält auch im überarbeiteten Entwurf zum neuen Pflegegesetz an diesem Maximum fest. Zum grossen Ärger der linken Parteien.
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