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Kündigung wird nicht angenommen - trotzdem gültig?
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Kündigung wird nicht angenommen - trotzdem gültig?

«Espresso»-Hörer Oliver Keller hat einen Parkplatz vermietet. Nun braucht er diesen für sich selber. Deshalb hat er dem Mieter eine Kündigung zugestellt -per eingeschriebenen Brief. Der Mieter reagiert aber nicht auf die Kündigung. Und auch nicht auf einen zweiten und dritten eingeschriebene Kündigungsbrief. Herr Keller erreicht den Mieter auch sonst nicht. «Was muss oder kann ich noch tun?», fragt der Hörer.Herr Keller hat schon alles Notwendige getan, so Rechtsexpertin Doris Slongo. Die Kündigung gilt rechtlich gesehen als zugestellt, auch wenn der Mieter diese nicht annimmt. Falls der Mieter den Parkplatz nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht frei machen sollte, könnte der Vermieter ihm gerichtlich befehlen lassen, sein Auto zu entfernen. Im Notfall könnte die zuständige Behörde das Auto dann auch abschleppen lassen.

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