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Stromlieferanten müssen ab 1. Januar 2016 ihren Kunden vor allem Produkte aus erneuerbarer Enerige anbieten. Das verlangt das neue Energiegesetz des Kantons Zürich. Das Elektrizitätswerk des Kantons Zürich hat diesen Schritt bereits vor einem Jahr gemacht. Atomstrom gibts nur noch für Grosskunden.
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