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Beim Zügeln kann es immer zu Kollateralschäden kommen.
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Unsorgfältiges Zügelteam

Wer schon einmal Ärger mit einer professionellen Umzugsfirma hatte und zudem noch über eine gemeinnützige Ader verfügt, landet womöglich bei einer Organisation für soziale Personalvermittlung. Doch auch dort ist man nicht vor Ärger gefeit.

Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt anhand eines konkreten Falles, ob und wie Sie sich nach einem stümperhaften Umzug wehren können.

Die 3 wichtigsten Punkte:

  1. Stützen Sie sich für Wahl des Zügelunternehmens auf Empfehlungen von Freunden und Bekannten.
  2. Holen Sie zwei bis drei schriftliche Offerten von Transportfirmen ein. Vergewissern Sie sich zum Voraus, dass die Offerten kostenlos sind. Seriöse Firmen führen vorab eine Besichtigung vor Ort durch.
  3. Verlangen Sie den Nachweis, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung verfügt („Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherung). Tipp: Haben Sie besonders wertvolle Sachen, sollten Sie sich überlegen, eine zusätzliche Warentransportversicherung über die Transportfirma abzuschliessen.

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