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Eine ausländische Frau bekommt eine Lohn-Nachzahlung von 30'000 Franken. Das hat das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt entschieden. Die Frau betreute zwei Jahre eine Person in einem Privathaushalt. Sie hatte aber zu wenig Freizeit und der Lohn war zu tief. Deshalb erhält sie nun zusätzlich Geld.
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