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Ungültigkeit der Luzerner Stadtbild-Initiative bestätigt

Das Luzerner Stimmvolk wird nicht über die Initiative «Für ein intaktes Stadtbild» abstimmen können. Das Bundesgericht hat die Ungültigkeitserklärung bestätigt. Durch die Initiative sollten insbesondere die Hochhausstandorte in der Bau- und Zonenordnung neu festgelegt werden.

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Weiter in der Sendung:

  • Kantonsrat Schwyz: Keine Steuererhöhung für juristische Personen
  • Urner Landräte wollen für 2017 keine Steuersenkung
  • Obwaldner Polizei lässt Daten neu von Zuger Kollegen auswerten

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