Sie benützen stattedessen die flüssigere Kolonne, um erst ganz am Ende in die richtige Einspurstrecke reinzudrücken. Das sorgt für Ärger und Gefahr. Ob man in rechtlicher Hinsicht etwas gegen das Drängeln tun kann, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser.
Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema
1. Im Strassenverkehr und insbesondere auf der Autobahn muss links überholt werden.
2. Ausnahmsweise lässt das Strassenverkehrsrecht das Rechtsvorbeifahren in folgenden fünf Situationen zu:
- beim Fahren in parallelen Kolonnen
- auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert
- auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung
- auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten
3. In allen Fällen gilt: Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist verboten; es droht eine happige Bestrafung und ein Ausweisentzug.