Häufig müssen Täter gar nicht mehr zum Verhör antraben: Ein Staatsanwalt entscheidet vom Schreibtisch aus und schreibt einen Strafbefehl. Im Extremfall können Staatsanwälte Täter auf diesem Weg bis zu einem halben Jahr ins Gefängnis schicken. Prominente Justizvertretern geht das zu weit: Strafen via Strafbefehl sei heikel, sobald es nicht mehr um Bagatell-Delikte gehe: Täter müssten nicht mehr antraben, sich kaum mehr mit ihren Taten auseinander setzen. In der Samstagsrundschau verteidigt Rolf Grädel die Praxis. Es gehe letztlich auch um die Effizienz der Strafverfolgung, sagt der Berner Generalstaatsanwalt und Präsident der schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz. Grädel nimmt auch die viel kritisierten Deals zwischen Staatsanwälten und Verteidigern in Schutz.
Der «oberste» Staatsanwalt der Schweiz geht bald in Pension – sein Berufsfeld hat sich radikal verändert über die Zeit: Der Druck von Öffentlichkeit und Politik auf die Justiz ist gestiegen – der Ruf nach harten und konsequenten Strafen wird immer lauter. Was bedeutet das für den Alltag? Und wohin führt die rasante technische Entwicklung? Moderne Technik nämlich führt zwar zu neuen Fahndungserfolgen, umgekehrt steigt der Aufwand enorm: Staatsanwaltschaften müssen Prioritäten setzen. Rolf Grädel ist Gast in der «Samstagsrundschau» bei Dominik Meier.