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Vermieter müssen Billag-Gebühren doppelt bezahlen
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Vermieter müssen Billag-Gebühren doppelt bezahlen

Wer eine Ferienwohnung vermietet, muss für die Dauer der Vermietung Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Ein Vermieter einer Ferienwohnung in Davos hatte sich gegen eine entsprechende Rechnung gewehrt und argumentiert, dass er schon an seinem Wohnort Empfangsgebühren bezahle.

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