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- Der Kanton Thurgau stellt sein «Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung» online.
Im neuen Bürgerrechtsgesetz des Bundes sind nur noch kantonale Wohnsitzfristen von zwei bis fünf Jahren vorgesehen. Die Kantone Thurgau und St. Gallen müssen ihre Bestimmungen anpassen: Der Kanton St. Gallen, der bisher acht Jahre verlangte, gibt nun einen Gesetzesnachtrag in die Vernehmlassung.
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