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Vor allem Junghasen werden häufig Beute von freilaufenden Hunden.
zvg/Nicolas Martinez
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Leinenpflicht für Hunde im Kanton Luzern wird verschärft

Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Bei Missachtung gibt es neu eine Ordnungsbusse von 100 Franken.

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Weiter in der Sendung:

  • Das Kraftwerk in Göschenen hat 2017 weniger Strom produziert
  • Der Luzerner Roman Hodel gewinnt den dritten Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb
  • SP-Vorstoss zum leerstehenden Haus an der Güterstrasse in der Stadt Luzern

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