Wie muss ein Paket korrekt zugestellt werden?
Darf der Pöstler ein Paket, das nicht in die Paketablage passt, auf dem Briefkasten oder vor der Wohnungstüre deponieren? Das komme immer wieder mal vor, schildern «Espresso»-Hörerinnen und Hörer. Zulässig ist dies nur, wenn der Kunde dazu sein schriftliches Einverständnis gibt. Ansonsten muss der Pöstler das Paket persönlich beim Empfänger oder bei einem Nachbarn abgeben. Ist niemand zu Hause, muss er die Sendung wieder auf die Poststelle mitnehmen und eine Abholungseinladung zurück lassen.Auf keinen Fall dürfen Pakete einfach auf dem Briefkasten oder vor der Wohnungstür deponiert werden. Wird die Sendung dann gestohlen, haftet die Post dafür. Jedoch nur bis zu einem Betrag von 500 Franken.
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