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Das Bundesgericht rügt die Aargauer Staatsanwaltschaft: Ein eingeschriebener Brief reicht nicht.
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Bundesgericht: Eingeschriebener Brief reicht nicht

Die höchsten Richter im Land pfeifen die Aargauer Staatsanwaltschaft zurück. In gewissen Fällen müssen sich die Staatsanwälte mehr bemühen um mit Angeschuldigten zu kommunizieren. Einfach nur einen eingeschriebenen Brief zu schicken reicht nicht aus.

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Weitere Themen der Sendung:

  • Die zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilte Frau im Dreifachmord von Grenchen muss in Sicherheitshaft bleiben.
  • Die Ursache für den Brand in der Laufenburger Altstadt ist ein technischer Defekt.
  • Ein Snowboarder aus Wettingen gewinnt an der Schweizer Meisterschaft Bronze.

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