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Winterreifen wechseln: Gesetzlich nicht vorgeschrieben
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Winterreifen: Nötig oder nicht?

Immer im Oktober steht der Winterreifenwechsel an. Und immer dann gibt es viele Tipps dazu. Dieses Jahr liefert der «Ratgeber» ein paar etwas andere Informationen rund um den Winterpneu. Zum Beispiel, was das Gesetz dazu sagt und wie ein Zweifränkler Hilfe leisten kann.

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Die meisten wissen, wie man Pneus wechselt oder lassen das vom Fachmann erledigen. Aber auch dann schadet es nicht, ein paar Fakten über die Autobereifung über die Wintermontage zu wissen:

Sind Winterpneus gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Im Gesetz steht nirgends, dass man auf Schweizer Strassen in den kalten Monaten mit Winterreifen unterwegs sein muss. Dennoch empfiehlt es sich, im Oktober die kältetauglichen Pneus zu montieren.

Denn:

• Winterpneus sind nicht nur auf schneebedeckter Fahrbahn sicherer, sondern auch bei kühlen Aussentemperaturen. Tests zeigen: Ab sieben Grad Celsius sorgen sie für einen deutlich kürzeren Bremsweg als Sommerreifen.

• Passiert bei kühlen Temperaturen ein Unfall, kennt die Polizei kein Pardon. Der Verursacher bekommt eine Busse, wenn er keine angemessene Bereifung an seinem Fahrzeug hat. Denn er hat die Pflicht, sich im Verkehr so zu verhalten, dass er niemand anderen gefährdet.

• Hinzu kommt, dass die Versicherungen ihre Leistungen in einem solchen Fall kürzen können. Das Portemonnaie wird also gleich doppelt belastet.

Dasselbe gilt übrigens auch für Unfallverursacher, die mit abgelaufenen Reifen unterwegs sind.

Wie weiss ich als Laie, dass meine Winterreifen abgelaufen sind?

Laut Gesetz muss die Profiltiefe mindestens 1,6 Millimeter betragen. TCS und ADAC raten aber, bereits bei einer Profiltiefe von 4 Millimetern den Winterreifen zu wechseln. Denn bereits dann verlängert sich der Bremsweg deutlich.

Ob das Winterreifen-Profil sein Limit erreicht hat, lässt sich mit einem einfachen Trick feststellen. Alles, was es dazu braucht, ist ein Zweifränkler.

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