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Klaus Zumwinkel.
(Bild: Keystone)
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Zumwinkel muss nicht ins Gefängnis

Der frühere Deutsche Post-Chef Klaus Zumwinkel ist vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.Darüber hinaus muss der frühere Spitzenmanager eine Geldbusse von einer Million Euro zahlen. Zumwinkel hatte gestanden, Steuern in Höhe von fast einer Million Euro hinterzogen zu haben. Der heute 65-Jährige soll 1986 im Fürstentum Liechtenstein bei der LGT-Bank einen hohen Geldbetrag in einer Stiftung angelegt und die Kapitalerträge daraus nicht versteuert haben. Es geht um einen Betrag in Millionenhöhe. Wegen Verjährungsfristen waren aber nur noch die Hinterziehung von 966 000 Euro angeklagt worden. Die deutschen Steuerfahnder waren auf Zumwinkel aufmerksam geworden, nachdem der Auslands-Geheimdienst BND gestohlene Kundendaten der LGT gekauft hatte. Sie bildeten die Grundlage für rund 450 Ermittlungsverfahren gegen mutmassliche deutsche Steuersünder.Zum Auftakt des Prozesses am Donnerstag hatte Zumwinkel ein volles Geständnis abgelegt. Zumwinkel war bis Anfang 2008 einer der mächtigsten Manager in Deutschland. Dann wurde er am 14. Februar vorigen Jahres vor laufenden Kameras wegen der Liechtenstein-Steueraffäre zum Verhör abgeführt. Einen Tag darauf räumte er seinen Schreibtisch.

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