Raucherstübli – Rechtslage unklar trotz Solothurner Gerichtsentscheid
Das Solothurner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz zu den Raucherstübli im Kanton korrekt ist. Und es sagt auch, dass die Behörden beim Vollzug des Gesetzes bis jetzt richtig gehandelt haben. Deshalb hat das Gericht Beschwerden von Wirten, die vom Kanton keine Fumoir-Bewilligung erhielten, abgewiesen. Bewilligungen zu Fumoirs und auch ablehnende Entscheide dazu sind im Kanton Solothurn aber nur bis zum 1. Mai gültig. Dann gilt nämlich neben dem kantonalen Recht das neue Bundesgesetz zum Rauchen. Und dann müsse die Solothurner Fumoirs noch mal neu beurteilt werden.
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