Wegen Harassenlauf: «Grün 80» bleibt am 1. Mai zu
Im Kampf gegen den Harassenlauf gibt die Baselbieter Sicherheitsdirektion ein weiteres Verbot bekannt: Die Stiftung Park im Grünen, Besitzerin desjenigen Parkteils, wo der Harassenlauf alljährlich endet, hat am Mittwoch ein Haus- und Betretungsverbot für den kommenden 1. Mai erlassen. Damit macht sich jede Person strafbar, die am Samstag die «Grün 80» betritt. Der Park macht damit zum ersten Mal seit seiner Eröffnung vor 30 Jahren zu.
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