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IV-Bezüger zurecht observiert.
Keystone
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Bundegerichtsurteil: IV-Stelle Zug hat Bezüger zurecht überwacht

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die IV-Stelle im Kanton Zug einen Bezüger, trotz fehlender detailierter gesetzlicher Grundlagen, zurecht überwacht hat. Dies ergebe sich aus der Abwägung der privaten Interessen des Betroffenen und den öffentlichen Interessen.

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