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Auch Kunstschaffende sollen im Alter nicht auf Almosen angewiesen sein.
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Das Problem mit der Altervorsorge für Kunstschaffende

Der Bundesrat hat beschlossen, dass bei Förderbeiträgen des Bundesamtes für Kultur und der Kulturstiftung Pro Helvetia zwölf Prozent des Betrages in die Altersvorsorge der Künstler fliessen. Diese Gesetzesbestimmung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft - aber nicht alle sind erfreut.

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