Begründet wird dieser Entscheid damit, dass in den Beschwerden keine Unregelmässigkeiten beanstandet würden, und ein knappes Ergebnis allein reiche nicht für eine Nachzählung. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Weiter in der Sendung:
- Der Täter im Familiendrama vom Muotathal ist geständig
- Der Luzerner SP-Politiker Fritz Lanz ist tot