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Feuerwehrunglück Gretzenbach: Prozess wie geplant
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Feuerwehrunglück Gretzenbach: Prozess wie geplant

Die Gutachter im Strafverfahren um den Einsturz einer Garage in Gretzenbach werden nicht ausgewechselt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der vier angeklagten Baufachleute abgewiesen. Am 27. November 2004 war in einer Autoeinstellhalle in Gretzenbach ein Feuer ausgebrochen. Während der Löscharbeiten stürzte die Decke der Halle ein. Sieben Feuerwehrmänner wurden getötet, zwei weitere verletzt. Vor eineinhalb Jahren erhob die Solothurner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Personen. 2009 hatten vier der angeklagten beim Amtsgericht Olten-Gösgen beantragt, durch einen neuen Experten ein Gutachten über die Einsturzgefahr der Halle erstellen zu lassen. Die bisherigen drei Sachverständigen seien wegen Befangenheit in den Ausstand zu versetzen und ihr Bericht aus den Akten zu weisen. Die Solothurner Justiz wies das Begehren ab. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht bestätigt hat. Laut den Richtern in Lausanne wurde das Ausstandsbegehren zu spät gestellt. Es wäre nach Ansicht des Gerichts aber auch unbegründet gewesen. Aufgabe der Gutachter sei es nur gewesen, die Ursache des Deckeneinsturzes zu klären. Dagegen hätten sie sich nicht mit der allfälligen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Angeschuldigten befasst. Insofern sei der Vorwurf haltlos, dass die Betroffenen durch die Gutachter vorverurteilt worden seien.

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