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Schon vor Einführung der AHV hat die «Stiftung für das Alter» bedürftige Rentnerinnen und Rentner finanziell unterstützt (Symbolbild).
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Altersrente und Zuschüsse 1948

Am 1. Januar 1948 wurde in der Schweiz die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung AHV eingeführt. Dadurch verbesserte sich die finanzielle Situation der Rentnerinnen und Rentner. Trotzdem, die AHV-Beiträge waren bescheiden, wo nötig gab es deshalb Zuschüsse von der «Stiftung für das Alter».

Die «Stiftung für das Alter» wurde 1917 gegründet und ist heute unter dem Namen Pro Senectute bekannt. Das Anliegen der Stiftung war von Beginn weg, etwas gegen die Altersarmut zu tun. Sie setzte sich erfolgreich für die Schaffung einer gesetzlichen Altersvorsorge ein.

Im Oktober 1948 hat Redaktor Arthur Welti in einer Reportage aufgezeigt, über wie viel Geld Menschen im Pensionsalter monatlich verfügen können. Dafür hat er Rentnerinnen und Rentner aufgesucht, die durch die «Stiftung für das Alter» finanziell unterstützt wurden.

Der Ausschnitt im «Sinerzyt» zeigt das Beispiel eines 75-jährigen Rentners. Von der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung erhielt er 108 Franken, von der «Stiftung für das Alter» 50 Franken. 158 Franken, die für alle anfallenden Kosten eines Monats ausreichen mussten.

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