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Forschung an Stammzellen.
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Zahmer Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen

Zum Auftakt der Herbstession stand ein ethisch heikles Thema auf der Traktandenliste des Nationalrats: Die Forschung am Menschen. Der Rat beschloss zwar eine Regelung, aber eine wenig konkrete. Die Kritiker warnen, die Würde des Menschen sei in Gefahr und es bestehe ein grosses Missbauchsrisiko. Im Nationalrat verlangten sie deshalb strengere Regeln, und zwar in der Bundesverfassung. Damit sind sie nun gescheitert.Zwar hiess die grosse Kammer den Verfassungsartikel mit 114:45 Stimmen bei 24 Enthaltungen gut. Doch die vom Bundesrat und einer Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) vorgeschlagenen materiellen Grundsätze strich sie auf Antrag von SVP und FDP aus dem Text.

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