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Das Bundesgericht setzt Leitplanken zu «Whistleblowing»
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Das Bundesgericht setzt Leitplanken zu «Whistleblowing»

Die Richter in Lausanne haben entschieden: Die beiden Angestellten im Zürcher Sozialamt haben das Amtsgeheimnis verletzt, als sie vor fünf Jahren Akten über Sozialfälle einem Weltwoche-Journalisten übergaben.

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