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Volksmusik zu Allerheiligen

In den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz ist der 1. November ein Feiertag. Allerheiligen gilt vielerorts als sogenannter stiller Feiertag. Das heisst, dass an diesem Tag keine öffentlichen Tanzveranstaltungen durchgeführt werden dürfen und laute Musik verboten ist.

Die Volksmusik in der «Fiirabigmusig» zeigt sich deshalb zu Allerheiligen in feinem und anmutigem Kleid. Die Musik kommt getragen und nicht übermütig daher. Statt Schottisch oder Schnellpolka sind es Mazurka oder Walzer, die in dieser Stunde erklingen.

Gespielte Musik

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