Finma hat juristisch nichts mehr zu befürchten
Das Urteil zur Herausgabe der UBS-Kundendaten gibt auch in der Juristenwelt zu reden. Sie kommt zum Schluss, dass die Finma rechtlich nichts mehr zu befürchten habe. Falls jemand dereinst bezahlen muss, wird es der Steuerzahler sein.
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