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Ein Elternpaar wehrt sich gegen eine Busse von 200 Franken. Der Grund für die Busse: Die Eltern hatten wiederholt NICHT am Elternabend der Schule ihres Kindes teilgenommen.
Symbolbild Keystone
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Gerichtstermin: Streit um Teilnahme an Elternabend

Verschiedene Schweizer Gemeinden kennen ein Obligatorium für die Teilnahme an den Elternabenden der Schulen. Bei Fernbleiben wurden Eltern auch schon gebüsst. Das Bezirksgericht in Bülach im Kanton Zürich behandelt eine Einsprache von Eltern, die sich gegen eine Busse von 200 Franken wehren.

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