Im alten deutschen Recht wurde ein Mann als Mann anerkannt, wenn er dreifach behaart war: mit Bart, Achsel- und Schamhaar. Das alte Sachsenrecht definiert Erwachsensein denn auch mit diesen Worten: «Hat er Haar im Bart und unten und unter jedem Arm, so soll man wissen, dass er erwachsen geworden ist.»
Über besonders viel Kraft verfügt ein Mensch, dem im übertragenen Sinn sogar an unüblichen Stellen Haare wachsen, also auf den Zähnen, der Zunge oder in der Mundhöhle.
Woher stammt der Ausdruck «Haare auf den Zähnen»?
Wer Haare auf den Zähnen hat, ist energisch, lässt sich nichts gefallen, verteidigt seine Rechte rigoros. Um diese Redensart zu erklären, muss man wissen, dass Haare seit jeher ein Zeichen von Kraft sind.
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