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Temporär-Anstellung: Kein Recht auf Krankengeld?
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Temporär-Anstellung: Kein Recht auf Krankengeld?

«Espresso»-Hörer Beat Pister arbeitet schon mehrere Jahre in der gleichen Firma. Er ist dort temporär angestellt. Auf seiner Lohnabrechnung steht, dass er für Krankheitsausfälle selber aufkommen muss. «Habe ich bei Krankheit tatsächlich keinen Anspruch auf Lohn?», fragt Beat Pister. Doch, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Lohnausfälle wegen Krankheit sind bei einer temporären Anstellung gedeckt. Auch wer über einen Personal-Verleiher angestellt ist, hat im Krankheitsfall für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohn.Allerdings kann dieses Geld auch im Stundenlohn inbegriffen sein. Dann sollte der Arbeitnehmer unbedingt eine Krankentaggeld-Versicherung abschliessen, die ihm im Falle einer Krankheit den Lohn weiter bezahlt.

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