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Fette Beute mit Abo-Fallen

Jedes Jahr ergaunern sich Abzocker in der Schweiz nach Schätzungen der Kriminalprävention einen zweistelligen Millionenbetrag mit Abo-Fallen. Diese funktionieren meist nach demselben Prinzip - ob im Internet, per Post oder am Telefon: Man glaubt ein Produkt einmal oder zur Ansicht zu bestellen, stolpert aber über das Kleingedruckte und hat ein Abonnement für 2 Jahre am Hals. Um diesen Abzockern das Handwerk zu legen informiert die Kriminalprävention Schweiz im April auf Ihrer Internetseite speziell über Abofallen. Sie zeigt auch Möglichkeiten auf, um sich zu wehren: «Wenn Sie auf eine Abofalle aus dem Ausland hereingefallen sind, dann bezahlen Sie die Rechnung nicht», rät Martin Boess von der Kriminalprävention. In der Schweiz sei die Situation komplizierter, da man einen gültigen Vertrag eingegangen sei. Boess empfiehlt, sich innert 10 Tagen mit einem eingeschriebenen Brief bei der betreffenden Firma zu melden. Im Brief solle man festhalten, dass man sich geirrt habe. Ab diesem Moment ist der Vertrag aus der Abo-Falle laut Martin Boess nichtig.

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