Kein Marktzwang für grosse Strombezüger
Grosse Strombezüger müssen nicht auf den freien Markt. Sie dürfen weiterhin, so wie Haushalte, zu Gestehungskosten Strom beziehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall des Stahlwerks Gerlafingen entschieden. Doch der Entscheid hat eine Wirkung, die weit über Gerlafingen herausgeht. Er ist ein grosser Dämpfer für die Strommarktliberalisierung.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen