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Kein Marktzwang für grosse Strombezüger
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Kein Marktzwang für grosse Strombezüger

Grosse Strombezüger müssen nicht auf den freien Markt. Sie dürfen weiterhin, so wie Haushalte, zu Gestehungskosten Strom beziehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall des Stahlwerks Gerlafingen entschieden. Doch der Entscheid hat eine Wirkung, die weit über Gerlafingen herausgeht. Er ist ein grosser Dämpfer für die Strommarktliberalisierung.

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