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Der Schlüssel vom Nachbarn: Wer die Wohnung des Nachbarn hütet, haftet nicht für alles.
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Wohnung hüten in den Ferien – so sichern Sie sich ab

Wer die Wohnung des Nachbars hütet, kann für Missgeschicke unter Umständen haftbar gemacht werden. Eine Rechtsexpertin erklärt, wie man Konflikte schon im Voraus vermeiden kann.

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Wer in den Sommerferien die Wohnung der Nachbarn hütet, hat klare Aufgaben: Pflanzen giessen, Tiere füttern, Wohnung lüften und die Post holen. Doch genau bei diesen Gefälligkeiten können Missgeschicke passieren.

Die teure Vase geht zu Bruch, die Katze stirbt, die heikle Pflanze bekommt zu wenig Wasser. Wer muss für den Schaden aufkommen? Dies ist von Fall zu Fall verschieden sagt Espresso-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner.

«Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass es bei solchen Nachbarschaftsdiensten rechtlich gesehen um sogenannte Gefälligkeiten handelt. Und bei Gefälligkeiten ist man nur haftbar, wenn man grob fahrlässig und klar und willentlich gegen die Instruktionen der Nachbarn gehandelt hat.»

Ein klärendes Gespräch im Vorfeld über alle möglichen Eventualitäten ist darum enorm wichtig.

Wer selber wegfährt und die Wohnung den Nachbarn überlässt, sollte folgende Punkte befolgen:

  • Eigene Telefon-Nummer hinterlegen und Nummern von Angehörigen
  • Angehörige informieren, dass der Nachbar einen Schlüssel hat und zur Wohnung schaut
  • Nachbar gut instruieren
  • Wertvolle Gegenstände wegstellen oder wegschliessen
  • Pikettnummern Hausverwaltung hinterlegen
  • Bei Tieren; Nummer des Tierarztes Nachbarn geben

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