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Festhalten an Gemeindeversammlungen in der Ostschweiz
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Festhalten an Gemeindeversammlungen in der Ostschweiz

Die Beteiligung an Gemeindeversammlungen in der Ostschweiz wird immer kleiner. Dennoch wollen die meisten Gemeinden an der Institution festhalten. Einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden bereits viele Entscheidungen an der Urne gefällt.In den Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Graubünden müssen die Gemeinden entweder eine Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament haben. Im Thurgauer und im Glarner Gemeindegesetz ist das zwar nicht vorgeschrieben. Dennoch existiert in allen Gemeinden ein Parlament oder eine Versammlung.

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