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Postverordnung: Vor- und Nachteile für Kunden

Ab 1. Oktober müssen Postkunden nichts mehr bezahlen, wenn sie die Weitergabe ihrer Adresse verlangen. Die neue Postverordnung kann für Kunden auch Nachteile bringen: Die Post darf ihr Netz für Bar-Einzahlungen am Schalter nämlich abbauen. Wer umzieht und nicht will, dass die Post die neue Adresse den Absendern weitergibt, kann das ab Oktober gratis verlangen. Die Postangestellten müssen die Kunden auf diese Möglichkeit hinweisen. Diese Änderung ist ein Erfolg für den Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Er setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Postkunden bestimmen können, was mit ihren Daten passiert. Gegenüber «Espresso» äussert sich Thür zufrieden: «Diese Regelung für die Post ist vernünftig und im Interesse des Kunden.» Aber, warnt Thür, wer wolle, dass seine Adresse nicht in den Datenhandel gelange, müsse aktiv werden und seine Adresse auch bei anderen Stellen blockieren.Einschränkung bei EinzahlungenIn der neuen Postverordnung des Bundesrats heisst es aber auch, das Netz von Poststellen, bei denen man Bareinzahlungen machen kann, müsse nicht mehr so dicht sein. Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, ein Fehlentscheid: «Bareinzahlungen sind immer noch sehr beliebt. Nicht nur bei den älteren Menschen, auch bei den Jungen. Diese haben ihre Finanzen so besser im Griff.» Die Konsumentenschützerin befürchtet, dass der Service Public noch mehr eingeschränkt wird. Sie will deshalb genau beobachten, was passiert, wenn die Post zur Aktiengesellschaft wird.Keine Bar-Einzahlung in Agenturen«Bei klassischen Poststellen werden Bar-Einzahlungen mit Einzahlungsschein oder mit dem gelben Büchlein weiterhin möglich sein», sagt Postfinance-Sprecher Marc Andrey. Nicht möglich seien Bar-Zahlungen bei Post-Agenturen, die zum Beispiel in Dorfläden oder Apotheken untergebracht sind.

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