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Haupttäter im Notzuchts-Fall Schmitten verurteilt
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Haupttäter im Notzuchts-Fall Schmitten verurteilt

Anderthalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Förderung der Prostitution - mit diesem Urteil für den Haupttäter schliesst die Freiburger Jugend-Strafkammer den sogenannten Fall Schmitten ab. Vor vier Jahren hatten neun Männer eine minderjährige Jugendliche missbraucht.

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