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Das Bundesgericht stellt die Aargauer Behörden vor eine schwierige Wahl.
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Fall Boi: Aargauer Behörden agierten im Graubereich

Das Familiengericht wollte den Mörder einer jungen Frau freilassen, weil im Alter von 22 Jahren das Jugendstrafrecht nicht mehr galt. Vormund und Innendepartment verhinderten die Freilassung in letzter Minute. Sie hielten den Mann für gefährlich. Das Bundesgericht rüffelt nun die Behörden.

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Weiter in der Sendung:

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