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Die St. Galler Regierung muss die Leistungsaufträge an die Hirslanden neu beurteilen.
Klinik Stephanshorn
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Privatklinik bekommt Recht

Der Kanton St.Gallen muss die Spitalplanung überdenken. Das Bundesverwaltungsgericht stützt eine Beschwerde der privaten Hirslandenklinik Stephanshorn. Sie bemängelte, dass sie für Leistungen in verschiedenen Bereichen nicht auf der Spitalliste sei und diese nicht für alle Patienten anbieten könne.

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