In einem Punkt erhält aber Neuenhof recht: die Gemeinde muss weniger lang als geplant einen Finanzplan vorlegen. Nämlich nur für 5 statt 8 Jahre. Neuenhof hatte sich an diesen Auflagen des Kantons für das «radikale» Gemeindebudget gestört.
Weitere Themen in der Sendung:
- Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Hausbesetzerin in Baden
- Jahrestag: vor 2 Jahren fuhr ein letztes Mal eine Sesselbahn auf den Weissenstein